Kann ich den Umzug steuerlich absetzen?

Kann ich den Umzug steuerlich absetzen? Ein Umzug kann enorme Kosten verursachen und ist oft ein einschneidender finanzieller Faktor. Doch unter gewissen Umständen müssen diese Kosten nicht alleine getragen werden, da man das Finanzamt an den entstandenen Kosten beteiligen kann.

Die absetzbaren Kosten

Neben den offensichtlichen Kosten, die bei einem Umzug entstehen, fallen oft noch versteckte Kosten an, die nicht einkalkuliert wurden. Dies können Renovierungskosten in der zu beziehenden Wohnung sein, Mietüberschneidungen und dadurch entstandene Doppelzahlungen, Ummeldegebühren, die Umzugskartons oder auch das Trinkgeld für die Umzugshelfer.

Bei diesen Kosten wird oft vergessen, eine Quittung oder Rechnung aufzubewahren. Doch nur Kosten, die belegbar sind, können gegebenenfalls auch abgesetzt werden. Ein Datenblatt steht beim Bundesfinanzministerium zum Download bereit.

Man kann pauschal sagen, dass alle Kosten, die bei der Umzugsvorbereitung, dem Umzug selbst und auch der Nachbereitung entstehen erst einmal absetzbar sind, sofern sie, wie erwähnt, durch Quittungen oder Rechnungen belegbar sind. Voll absetzbar sind alle direkten Kosten, die der Umzug verursacht. So auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen. Finden Sie weitere Infos zu Umzugsunternehmen hier. Sogenannte „Sonstige Umzugsauslagen“, zu denen zum Beispiel die Ummeldekosten, das neue KFZ-Kennzeichen, die Kiste Bier für die Helfer usw. Zählen, können über einen Pauschbetrag abgesetzt werden. Dieser beträgt 2011 für Verheiratete 1283, für Singles 641 und für jede weitere Person 283 Euro.

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Absetzung

Voraussetzung für das Absetzen der oben genannten Kosten ist ein beruflich bedingter Grund für den Umzug. Diese Gründe müssen dem Finanzamt plausibel dargestellt werden. Wer einen neuen Arbeitgeber in einer anderen Stadt findet, oder vom derzeitigen Arbeitgeber versetzt wird hat gute Karten, ebenso ist ein anerkannter Grund auch eine erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges (z.B. Von 30km auf 5 km). Sollte der Arbeitgeber den Umzug fordern, da der Angestellte z.B. ständig einsatzbereit sein muss, sollte diese Forderung schriftlich erhalten und bei der Steuererklärung den Unterlagen beilegen. Sollte der Fall nicht eindeutig sein, empfiehlt es sich einen Steuerberater zu konsultieren und den Fall klären zu lassen. Auch der private Umzug kann in gewissem Rahmen abgesetzt werden. Seit dem 01.01.2006 kann der private Umzug bzw. die Kosten für das Umzugsunternehmen und den Umzugswagen, als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.