Der große Traum: Ein Ferienhaus am Meer
Viele Menschen träumen von einem Ferienhaus am Meer, ohne jedes Jahr den Urlaub erneut buchen zu müssen. Ein eigenes Ferienhaus am Meer hat darüber hinaus noch weitere Vorteile. So verbringen Urlauber kurze Wochenendeausflüge in ihrem eigenen Haus, um sich von der Woche zu erholen und zu entspannen. Vor dem Kauf eines Ferienhauses am Meer sollten Sie sich jedoch gut vorbereiten und planen.
Was muss ich beim Kauf eines Ferienhauses beachten?
Überlegen sie sich vor dem Kauf, ob Sie das Ferienhaus am Meer als Kapitalanlage oder für ihren privaten Gebrauch dienen soll. Wählen Sie die Region, in der das Ferienhaus liegen soll. Verlassen Sie sich keineswegs auf Fotos und Bilder von Maklerbüros, sondern schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Immobilien an. Auf diese Weise entdecken Sie Mängel und finden mögliche Kritikpunkte gegen dieses Ferienhaus am Meer. Informieren Sie sich über die anfallenden Kosten und notwendige Versicherungen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Finanzamt, welche steuerlichen Vorschriften Sie beachten müssen.
Welche Möglichkeiten zur Finanzierung habe ich?
In manchen Ländern sind Vorauszahlungen üblich. Bestehen Sie bei Anzahlungen auf einen Vorvertrag und beim Kauf auf die Eintragung in das Grundbuch. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass das Ferienhaus am Meer anderweitig belastet werden kann. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen müssen, ist es ratsam, Angebote verschiedener Kreditinstitute zu vergleichen. Hilfe erhalten Sie dabei von dem Kapitalrechner. Achten Sie auf das Kleingedruckte und fragen Sie nach dem effektiven Zins.
Darf ich mein Ferienhaus am Meer nach dem Kauf umbauen und verändern?
Um Kosten zu sparen, übernehmen Heimwerker in der Regel selbst Reparaturen in den eigenen vier Wänden. Aber ob Sie ihr Haus am Meer ausbauen dürfen und welche baulichen Veränderungen Sie überhaupt durchführen dürfen, hängt von den Nutzungsbeschränkungen und Bauvorschriften ab. Informieren Sie sich darüber, damit Sie nach dem Kauf in aller Ruhe ihrer Heimwerker-Leidenschaft nachgehen dürfen.