Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – alle Informationen im Überblick

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - alle Informationen im Überblick Bei der Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, handelt es sich um eine Bundesrechtsverordnung, die am 21.Mai 2001 erlassen wurde. Ziel der Verordnung ist es, durch gesetzliche Vorschriften sauberes Trinkwasser zu gewährleisten.

Demnach steht der Erhalt der menschlichen Gesundheit im Vordergrund, die vor nachhaltigen Einflüssen aus dem Wasser geschützt werden soll.

Was beinhaltet die aktuelle Trinkwasserverordnung?

Aufgrund der Verordnung sind unter anderem die Betreiber vieler Großanlagen, die Wasser in großen Mengen lagern, verpflichtet, dieses untersuchen zu lassen. Ziel ist es, Schädlinge wie beispielsweise Legionellen, frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten zu können.

Aus dem §13 der Verordnung ergibt sich eine Anzeigepflicht für Trinkwasser-Anlagen. Betreiber einer solchen Anlage haben demnach umfassende Informationen an das zuständige Umweltbundesamt weiterzuleiten. Vor allem Großanlagen fallen unter die Anzeigepflicht dieses Paragraphen.

In puncto Legionellen sind besonders die Paragraphen 14 und 15 zu beachten. Der § 14 beinhaltet die Untersuchungspflicht des Trinkwassers auf Legionellen, der § 15 beschreibt, wie derartige Untersuchungen ablaufen müssen und von wem sie durchgeführt werden dürfen – beides ist an festgeschriebene Regeln gebunden. In der Anlage der Verordnung können die aktuell gültigen Grenzwerte entnommen werden. Für Legionellen beispielsweise gilt der Grenzwert 100 Bakterien pro 100 ml Wasser.

Die beiden Paragraphen 24 und 25 enthalten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Demnach wird ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung mit Geld oder sogar Freiheitsstrafe geahndet.

Bevorstehende Gesetzesänderung der aktuellen Trinkwasserverordnung

Mit Beschluss vom 12. Oktober 2012 hat der Bundesrat beschlossen, die Trinkwasserverordnung in einigen Punkten zu ändern. Zwar steht die Zustimmung der Bundesregierung zur entsprechenden Änderung noch aus, gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Grund für die Änderung ist vor allem die Überlastung der Gesundheitsämter, welche aufgrund der enormen Vielzahl an Prüfungsberichten von Legionellenprüfungen, diese nicht mehr in gesamtem Umfang auswerten konnten.

Nach wie vor steht die menschliche Gesundheit im Vordergrund der Verordnung und eine Legionellenprüfung bleibt für Vermieter Pflicht. Lediglich die Fristen hierfür werden sich ändern.

Eine Erstprüfung wird demnach erst ab Dezember 2013 Pflicht und Vermietern wird das Recht eingeräumt, nur alle drei Jahre eine Untersuchung durchführen zu lassen. Nach aktuellem Rechtsstand muss diese jedes Jahr erfolgen. Informationen bezüglich dem Ausgang der Untersuchung müssen nur noch dann an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden, wenn Grenzwerte überschritten sind. Der Ablauf und die Technik der Trinkwasser-Entnahme und -Auswertung bleiben unverändert, sodass mit Sicherheit gewährleistet werden kann, keine verfälschten Ergebnisse zu erhalten.