Legionellenprüfung in Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung

Legionellen (Legionella) Legionellen sind Bakterien, die in jedem Haushalt vorkommen können und beim Menschen unter Umständen gefährliche Krankheiten, wie beispielsweise die Legionärskrankheit hervorrufen. Eine regelmäßige Legionellenprüfung beim eigenen Trinkwasser ist daher Pflicht für jeden Hausbesitzer, ein Vermieter ist sogar gemäß der Trinkwasserverordnung gesetzlich in Deutschland dazu verpflichtet.

Legionellenprüfungspflicht bis zum 31. Dezember 2013

Um Informationen über den Zustand des hauseigenen Trinkwassers zu erhalten, muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden. Dabei werden zwei Wasser-Proben aus Anlagen wie beispielsweise einem Boiler entnommen, da es sehr wichtig ist, dass das zu untersuchende Wasser mindestens vier Stunden ohne Zirkulation in der Leitung gestanden haben hat. Wird das Wasser aus einem Wasserhahn entnommen, müssen Strahlregler und Dichtungsringe zuvor entnommen werden, da sich Legionellen bevorzugt an derartigen Stellen ansiedeln. Nur so ist gewährleistet, dass ein Untersuchungsergebnis nicht verfälscht wird. Außerdem müssen zwei Proben aus fließendem Wasser entnommen werden.

Was ist die Legionellenprüfung?

Alle vier Proben werden zur Untersuchung an ein akkreditiertes Labor übersandt. Dort wird mit dem Ergebnis aller vier Proben ein Mittelwert berechnet, um ein eindeutiges Ergebnis zu erhalten. Der detaillierte Ergebnisbericht liefert Informationen darüber, ob Ihr Wasser Legionellen enthält oder nicht bzw. ob die enthalten Menge gefährlich für die Gesundheit der Bewohner ist.

Was tun bei Legionellen?

Sollten durch das Ergebnis Legionellen in einer zu hohen Konzentration, festgestellt werden, erhalten Sie Handlungsempfehlungen, die es unbedingt einzuhalten gilt, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden.

Wenn Sie als Mieter einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses Legionellen feststellen, sollte unbedingt der Vermieter informiert und die gesamte Anlage einer Untersuchung unterzogen werden. Die Informationen, die Sie durch den Ergebnisbericht erhalten, müssen zudem gemäß der Trinkwasserverordnung unverzüglich an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Für den Hauseigentümer selbst ergibt sich in Deutschland aus der Trinkwasserverordnung die Pflicht, alle Bewohner des Gebäudes über das Ergebnis der Legionellenprüfung zu informieren, egal ob positiv oder negativ.

Wird bei der Überprüfung festgestellt, das die Legionellenanzahl im Trinkwasser die gesetzlich festgelegte Maximalgrenze, die bei 100 Legionellen pro 100 ml liegt, übersteigt, ist der Betreiber der Wasseranlage bzw. der Besitzer des Hauses dazu verpflichtet, den Sollzustand herzustellen. Um dies zu erreichen, existieren vier verschieden Desinfektionsmöglichkeiten, die jedoch individuell an die baulichen Gegebenheiten des Hauses angepasst werden müssen, da alle vier Varianten sowohl Vor- wie auch Nachteile beinhalten. Leider ziehen schlechte Untersuchungsergebnisse häufig bauliche Veränderung nach sich, welche Kosten verursachen können. Ein abschließendes Beratungsgespräch und der Kontakt mit einem Sanitärinstallateur ist daher ratsam, um den gesamten Umfang der Arbeiten früh abschätzen zu können.

Was sind Legionellen eigentlich?

Legionellen, auch Legionella genannt, sind stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser vorkommen. Sollten in Ihrem Trinkwasser Legionellen festgestellt werden, besteht akuter Handlungsbedarf, denn sie rufen die sogenannte Legionärskrankheit hervor. Vor allem beim Duschen und anderen Abläufen, bei denen Wasser in der Luft verteilt wird, können Legionellen zu gefährlichen Infektionen führen. Bei der Bakterienaufnahme durch Trinken erkranken gesunde Menschen hingegen nur selten.

Was ist die Legionärskrankheit?

Legionellen

Die Krankheit ist geprägt von Schüttelfrost und starkem Fieber. Temperaturen von bis zu 40 Grad sind keine Seltenheit. Häufig gehören auch Gliederschmerzen und Übelkeit zum Krankheitsbild. Zwar sind Lungenentzündungen und Nierenversagen eher selten, können aber extreme Folgen der Legionärskrankheit sein.

Legionellen können auch das sogenannte Pontiac-Fieber verursachen. Diese Krankheit verläuft deutlich milder wie die Legionärskrankheit. Außerdem wurden derartige Infektionen nicht so häufig verzeichnet.

Wo leben Legionellen? Wo besteht das höchste Infektionsrisiko?

Legionellen sind vor allem in warmem Wasser zu finden. Wenn zusätzlich keine Zirkulation stattfindet, fühlen sich die Bakterien am wohlsten. Wie bereits erwähnt besteht das größte Infektionsrisiko für den Menschen, wenn Wasser in der Luft verbreitet, also zerstäubt, wird. Ein klassisches Beispiel, beim dem nicht zirkulierendes Wasser bei höheren Temperaturen gespeichert wird, ist der Boiler oder andere Speicher-Anlagen, die praktisch jeder Hauseigentümer im Keller vorfindet. Das dort gelagerte Wasser wird beim Duschen verwendet, dabei zerstäubt und unweigerlich durch den Menschen eingeatmet.

Wie kann ich mich infizieren?

Das Risiko, die eigene Gesundheit durch Legionellen zu gefährden besteht jedoch in der Regel nicht zu Hause, sondern vielmehr in Krankenhäusern oder Arzt-Praxen, da hier ein erhöhtes Vorkommen der Bakterien zu verzeichnen ist. Da Kunststoff als Nahrungsquelle von Legionellen dient, sollten Sie dennoch Dichtungsringe an Wasserhähnen immer wieder auswechseln.

Was tun gegen Legionellen?

Um herauszufinden, ob das eigene Trinkwasser von Legionellen befallen ist, kann eine Legionellenuntersuchung bzw. eine Legionellenprüfung durchgeführt werden. Eine derartige Untersuchung sollten Sie jedoch nicht in Eigenregie durchführen, sondern einem Spezialisten überlassen. Dieser kann Ihnen, sollte festgestellt werden, dass Ihr Trinkwasser verunreinigt ist, passende Informationen über eine mögliche Desinfektion oder andere Sofortmaßnahmen zukommen lassen. Zunächst gilt es, die Vermehrung der Bakterien zu stoppen, um eine Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Da im Falle einer Verunreinigung durch Legionellen eine korrekte Wasserzusammensetzung gemäß der Trinkwasserverordnung nicht mehr gegeben ist, sollte das Gesundheitsamt bzw. das zuständige Umweltbundesamt informiert und über das Ergebnis der Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden.

Aus der Trinkwasserverordnung ergehen vor allem für den Besitzern von Mehrfamilienhäusern gewisse Pflichten im Zusammenhang mit Legionellen und einer Trinkwasserüberprüfung. Diese müssen eingehalten werden, um Sanktionen gemäß der Trinkwasserverordnung und Gesundheitsschäden der Bewohner zu vermeiden.

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Erstprüfung des Wassers auf Legionellen in Trinkwasseranlagen bis spätestens 31.12.2013 vor. Danach müssen Überprüfungen in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Bekämpfung von Legionellen

Bei Legionellen handelt es sich um in Süßwasser lebende, nicht sporenbildende gramnegative Bakterien, die sich üblicherweise in Badeseen, Wasserpfützen oder auch in feuchter Erde tummeln und für den gesunden Menschen in der Regel völlig unbedenklich sind. Ein Infektionsrisiko geht erst dann aus, wenn Legionellen in Aerosolform in das Atmungssystem und die Lunge gelangen. Deshalb gelten Nasszellen in Hotels, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Schwimmbäder ebenso als Risikobereiche wie Whirlpools oder die allseits beliebten sprudelnden Wasserattraktionen in Freizeitbädern. Auch Lüftungsanlagen, Wassertanks oder Kühltürme bieten den Bakterien einen optimalen Lebens- und Vermehrungsraum.

Legionellen können krank machen

Insbesondere ältere Menschen, Kranke, Immungeschwächte und kleine Kinder tragen ein hohes Risiko, an einer Legionelleninfektion, der sogenannten Legionärskrankheit zu erkranken. Die Symptome stellen sich mit Schüttelfrost, Fieber, Übelkeit und Erbrechen sowie Gliederschmerzen eher unspezifisch dar. Da eine Legionelleninfektion nicht nur zu einer akuten Pneumonie, sondern im schlimmsten Fall auch zum akuten Nierenversagen führen kann, sollten die Symptome nicht unterschätzt werden.

Vorbeugung und Bekämpfung von Legionellen

Um Legionellen effektiv vorzubeugen, empfiehlt es sich, bereits bei der Planung eines Neubaus einige wichtige Kriterien zu beachten. So sollte nicht nur auf die Wahl eines geeigneten Materials geachtet werden, sondern auch auf eine ausreichend hohe Fließgeschwindigkeit des Wassers, um ruhende Ecken zu vermeiden. Wenn möglich, sollten Risikobereiche vermieden werden und keine Boiler parallel geschaltet werden. Eine regelmäßige Wartung, Kontrolle und Reinigung der Boiler ist unabdingbar. Außerdem sollte in regelmäßigen Abständen eine Wasseruntersuchung auf Legionellen durchgeführt werden.

Liegt ein Legionellenbefall vor, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Bakterien zu bekämpfen. So kann eine Behandlung mit Chlordioxid oder Ozon erfolgen. Während Chlordioxid unabhängig vom ph-Wert eine hohe Desinfektionswirkung aufweist und durch den Abbau der Biofilme im Leitungssystem gegen eine Reinfektion mit Legionellen schützt, reagiert Ozon rückstandsfrei zu Sauerstoff ab. Da es aufgrund seiner kurzen Halbwertszeit keine Depotwirkung hat, findet Ozon praktisch lediglich in Luftwäschern und Kühltürmen Anwendung.

Als weitere, weniger effektive und nachteilig behaftete Methoden, Legionellen zu bekämpfen, zählen Heißwasserspülungen. Da mindestens 70°C Wassertemperatur notwendig sind, um Legionellen sicher zu bekämpfen, besteht nicht nur eine Verbrühungsgefahr, sondern die Spülung bedeutet auch einen enorm hohen Energieaufwand. Zudem ist eine zuverlässige thermische Desinfektion bei längeren Leitungssystemen unmöglich. Eine kontinuierliche Boilertemperatur über 55°C vermindert zwar die Legionellenbelastung im Wasserspeicher, jedoch nicht die des Leitungssystems. Auch die Behandlung mit UV-Strahlen, gegebenenfalls auch in Verbindung mit Ultraschall ist aufgrund der fehlenden Depotwirkung und dem unzureichenden Schutz gegen Reinfektionen als kritisch anzusehen. Hinzu kommen ein hoher Investitions- und Platzbedarf.

Wer trägt die Kosten der Legionellenprüfung?

Die Kosten einer Legionellenuntersuchung liegen in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien bei ca. 200 Euro. Grundsätzlich sind diese Kosten vom Eigentümer bzw. dem Vermieter zu tragen.

Allerdings können die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Hierbei handelt es sich gem. § 2 BetrkV um „Kosten des Betriebs einer hauseigenen Warmwasserversorgungsanlage“. Umlagefähig sind jedoch nur die Kosten der orientierenden Untersuchung, nicht jedoch die Kosten für weitergehende Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen bei Legionellenbefall.